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   OLG Frankfurt, 02.07.2010 - 8 W 28/10   

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https://dejure.org/2010,12108
OLG Frankfurt, 02.07.2010 - 8 W 28/10 (https://dejure.org/2010,12108)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.07.2010 - 8 W 28/10 (https://dejure.org/2010,12108)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Juli 2010 - 8 W 28/10 (https://dejure.org/2010,12108)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 42 ZPO, § 406 ZPO
    Keine Ablehnung des Sachverständigen wegen Vorbefassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besorgnis der Befangenheit eines medizinischen Sachverständigen wegen Vorbefassung in einem Gutachten- und Schlichtungsverfahren der Landesärztekammer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42; ZPO § 406
    Besorgnis der Befangenheit eines medizinischen Sachverständigen wegen Vorbefassung in einem Gutachten- und Schlichtungsverfahren der Landesärztekammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Keine Ablehnung des Sachverständigen wegen Vorbefassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 126
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.04.1975 - X ZR 52/75

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.2010 - 8 W 28/10
    Dies setzt voraus, dass in den Augen einer besonnenen Partei ein Grund gegeben ist, der bei verständiger Würdigung geeignet ist, ihr Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Sachverständigen zu rechtfertigen (vgl. BGH NJW 1975, 1363).
  • BGH, 06.05.2008 - VI ZR 250/07

    Umfang der Sachaufklärung im Arzthaftungsprozess; Einholung eines medizinischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.2010 - 8 W 28/10
    Medizinische Gutachten aus vorangegangenen Verfahren ärztlicher Schlichtungsstellen sind - wie beispielsweise Gutachten aus vorangegangenen Prozesskostenhilfeverfahren oder Gutachten aus Ermittlungsverfahren - grundsätzlich urkundsbeweislich verwertbar (BGH VersR 2008, 1216, 1217; BGH NJW 1987, 2300, 2301).
  • BGH, 19.05.1987 - VI ZR 147/86

    Beweis durch Begutachtung durch eine Gutachter- und Schlichtungsstelle im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.2010 - 8 W 28/10
    Medizinische Gutachten aus vorangegangenen Verfahren ärztlicher Schlichtungsstellen sind - wie beispielsweise Gutachten aus vorangegangenen Prozesskostenhilfeverfahren oder Gutachten aus Ermittlungsverfahren - grundsätzlich urkundsbeweislich verwertbar (BGH VersR 2008, 1216, 1217; BGH NJW 1987, 2300, 2301).
  • OLG Brandenburg, 05.02.2009 - 12 U 33/07

    Besorgnis der Befangenheit eines Gutachters im Arzthaftungsprozess: Begutachtung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.2010 - 8 W 28/10
    Auch die Vorbefassung in einem Gutachter- und Schlichtungsverfahren wird daher in Literatur und Rechtsprechung nicht als Befangenheitsgrund gewertet (vgl. OLG Braunschweig MDR 1990, 730 = MedR 1990, 356; OLG Brandenburg IBR 2009, 744; Jessnitzer-Ulrich, Der gerichtliche Sachverständige, 12. Aufl., 6. Kap., Rn 203; Laufs-Katzenmeier, Arztrecht, 6. Aufl., Kap. XII, Rn 19; Enders in: Festschrift Egon Schneider, S. 429).
  • OLG Braunschweig, 04.04.1990 - 3 W 23/90
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.2010 - 8 W 28/10
    Auch die Vorbefassung in einem Gutachter- und Schlichtungsverfahren wird daher in Literatur und Rechtsprechung nicht als Befangenheitsgrund gewertet (vgl. OLG Braunschweig MDR 1990, 730 = MedR 1990, 356; OLG Brandenburg IBR 2009, 744; Jessnitzer-Ulrich, Der gerichtliche Sachverständige, 12. Aufl., 6. Kap., Rn 203; Laufs-Katzenmeier, Arztrecht, 6. Aufl., Kap. XII, Rn 19; Enders in: Festschrift Egon Schneider, S. 429).
  • OLG Frankfurt, 10.12.2015 - 8 W 66/15

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im

    Die Besorgnis, der Gutachter werde von seinen bisherigen Feststellungen nicht mehr abweichen, lässt sich nicht objektivieren, weil der Sachverhalt im Rechtsstreit umfassend aufgeklärt werden kann und weil es dem Antragsteller unbenommen bleibt, etwaige Einwendungen gegen die Vollständigkeit und Richtigkeit der gutachterlichen Feststellungen vorzubringen (OLG Frankfurt am Main BeckRS 2010, 19021 - zitiert nach beck-online).
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